Klasse C1, C1E, C, CE
~C1~
18 Jahre | Vorbesitz Kl. B | Einschluss: Keine |
---|
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
~C1E~
18 Jahre | Vorbesitz Kl. C1 | Einschluss: BE sowie D1E (sofern Vorbesitz D1) |
---|
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
~C~
21 Jahre | Vorbesitz Kl. B | Einschluss C1 |
---|
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
~CE~
21 Jahre | Vorbesitz Kl. C | Einschluss: BE, C1E, und T sowie D1E/DE (sofern Vorbesitz D1/D) |
---|
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
< zur Übersicht zurück