Klasse A, A2, A1
~A~
24 Jahre 21 Jahre (Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge) 20 Jahre (bei min. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) | Kein Vorbesitz | Einschluss: A2, A1 und AM |
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
~A2~
18 Jahre | Kein Vorbesitz | Einschluss: A1 und AM |
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
~A1~
16 Jahre | Kein Vorbesitz | Einschluss: AM |
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
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